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Medienmitteilung
Baden. 2. September 2014
Erklärung von Geri Müller zum Verbleib im Stadtammannamt
Verschiedene Kräfte wie auch die „Schweiz am Sonntag' haben versucht -
Diese Angelegenheit zeigt einmal mehr die Bedeutung von Art. 28 des 2GB auf, der den Persönlichkeitsschutz für alle Menschen in diesem Lande verbrieft. Privates muss privat bleiben! Wenn durch Verletzung des Persönlichkeitsschutzes dieses Recht verletzt wird, muss dieser Schutz und damit das Recht wieder hergestellt werden, damit das Anrecht auf Persönlichkeitsschutz gewahrt bleibt in unserem Land.
Bezüglich meiner Arbeit als Stadtammann von Baden wurde weder von politischer Seite noch von Seiten meiner Stadtratskolleginnen Kritik vorgebracht. Ich habe mein Amt stets mit Herzblut, sorgfältig, engagiert, kompetent und im Sinne der Stadt Baden ausgeübt. Auch von politischen Gegnern wurde die Qualität meiner Arbeit nicht in Zweifel gezogen. Trotzdem, mein persönliches, privates Fehlverhalten hat viele Bürgerinnen auf einer moralischen Ebene irritiert. Dafür habe ich vollstes Verständnis.
Würde ich nun von meinem Ami als Stadtrat zurücktreten, würde ich zustimmen, dass künftig Denunziantentum und Verletzung des Persönlichkeitsschutzes Eingang ins Repertoir politischer Strategien findet. Damit würde schweizweit ein Präjudiz geschaffen.
In diesem Sinne habe ich mich entschieden, dass ich ab 8. September mein Amt als Stadtammann von Baden wieder aufnehmen werde. Ich fühle mich gesund und kräftig und werde mich mit Freude und mit ganzem Herzen weiterhin für die Bürgerinnen der Stadt Baden und die Region einsetzen.
Ich danke allen Menschen, die mich in dieser schwierigen Zeit trotz meiner Unvollkommenheit unterstützt haben. Ich habe sehr viel gelernt aus meinem Fehlverhalten und habe tiefe Einsichten gewonnen, die mich in die Zukunft begleiten werden.
Geri Müller, Stadtammann Baden
AZ Medien Aargauer Zeitung: Badener Stadtrat bedauert Entscheid – und entzieht Geri Müller alle Ressorts